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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Gronau (Leine), Kath. Friedhof

Auf dem katholischen St. Josefsfriedhof sind - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 40 ausländische Kriegsgefangene und/oder Zwangsarbeiter - sowjetische, polnische und jugoslawische Staatsbürger - bestattet, die in der Munitionsfabrik Alfeld und in der Landwirtschaft arbeiten mussten und in Gronauer Krankenhäusern verstorben sind.
- Gräberfeld 1, rechts neben der Kapelle: 10 polnische und sowjetische ZwangsarbeiterInnen/Kriegsgefangene,
- Gräberfeld 2, im rückwärtigen Teil: 30 weitere osteuropäische ZwangsarbeiterInnen/Kriegsgefangene, davon 2 Bombenopfer aus Hildesheim sowie 1 Unbekannter.
Quellenhinweis: Samtgemeinde Gronau, Herr Hasse vom 29.02.2012
Fotos: Volker Fleig 2012, A. Hasse, Samtgemeinde Gronau

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.