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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Gnarrenburg - Kuhstedt, Alter Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 5 Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Im Einzelnen:
- im rückwärtigen Teil vor dem Mahnmal für die Gefallenen 4 sowjetische Staatsbürger lettischer Nationalität, davon 1 verstorben 1944 in Kuhstedt, die übrigen zwischen 1946 u. 1948 in Bremen & Zeven.
- am rechten Friedhofsrand 1 unbekannter deutscher KZ - Häftling, der am 8. Mai 1945 in Kuhstedt tot aufgefunden wurde.

Fotos: Volker Fleig 2013

Bilder von Gnarrenburg - Kuhstedt, Alter Ev.- luth. Friedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.