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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Geestemünde

Bremerhaven-Geestemünde (Feldstraße 16, 27574 Bremerhaven)

In einer vom Volksbund errichteten Anlage steht eine Kapelle; an der Stirnwand sind die Namen der hier Bestatteten verzeichnet: 252 Soldaten des 2. Weltkrieges, verstorben in den Lazaretten Drangstedt und Wesermünde, 99 Bombenopfer, die zum größten Teil bei Luftangriffen auf Bremerhaven am 15. Juni 1944 und 18. September 1944 umgekommen sind sowie neun Ausländer (Fremdarbeiter).

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Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.