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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Gartow, Kriegsgräberstätte

Auf dieser Kriegsgräberstätte - das Gelände wurde 1944 ursprünglich als Ehrenhain und Heldendenkmal für die im Krieg gefallenen Soldaten aus Gartow hergerichtet und die Inschrift auf der Rückseite des Hochkreuzes weist noch darauf hin - ruhen nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 65 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Im Einzelnen:

-54 deutsche Soldaten, davon 6 Unbekannte. Die meisten von ihnen fielen während der Endkämpfe mit amerikanischen Verbänden um den Brückenkopf Lenzen/Elbe am 22./23. April 1945 an verschiedenen Orten im Raum Gartow - Gorleben oder wurden tot aus der Elbe oder später bei Baumaßnahmen geborgen und hier bestattet.

- Im Jahr 2011 wurden 2 unbekannte deutsche Soldaten, 4 polnische und 5 sowjetische Kriegsgefangene/Zwangsarbeiter aus verschiedenen Dörfern auf diese Kriegsgräberstätte umgebettet.

Fotos: Volker Fleig 2014

Quellenhinweise & weiterführende Informationen zum Kriegsende
im Raum Gartow sowie zu dieser Kriegsgräberstätte

siehe:

Wendland-net, Artikel: Das Kriegsende rings um Gartow Chaos und Elend

Wendland-net, Artikel: Ehrenhain heisst jetzt Kriegsgräber- und Gedenkstätte

Hannoversche-Allgemeine-Zeitung

Bilder von Gartow, Kriegsgräberstätte

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.