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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Friedeburg - Marx, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in 3 kleinen Reihengräbern, vorbildlich neugestaltet rechts neben der Kirche - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 11 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.

Im Einzelnen:
- 1 Kriegsgefangener der ehem. Sowjetunion
- 5 polnische Kriegsgefangene - 4 Frauen und 1 Mann - laut Auskunft der Stadtverwaltung Friedeburg vermutlich Teilnehmer des Warschauer Aufstandes 1944 - sowie
- 4 polnische Kinder/Jugendliche. Sie starben nach Kriegsende - 1951 in dem Lager für sog. Displaced Persons (DP`s) beim ehem. Fliegerhorst Marx.
- 1 nach dem Krieg aufgefundener Kriegstoter, über den es weiter keine Informationen gibt.

Fotos: Volker Fleig 2015

Quellenhinweis & weiterführende Informationen:

Die Webseite - www.relikte.com/marx/ gibt in seiner Beschreibung des ehem. Fliegerhorstes Marx einen kurzen Hinweis auf das "Displaced Persons - Camp Marx" nach Kriegsende

Bilder von Friedeburg - Marx, Ev.- luth. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.