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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Freistadt-Jaunitzbachtal

Sowohl von der Bundesstraße Nr. 125 Linz-Freistadt, als auch von der Bundesstraße Nr. 128 Freistadt-Bad Leonfelden gelangt man über ausgeschilderte Güterwege zum unweit des Bahnhofes Freistadt gelegenen Soldatenfriedhof des Ersten und Zweiten Weltkrieges in Freistadt-Jaunitzbachtal.

Der 7.200 m² große Sammelfriedhof, auf dem 2.352 Tote des Zweiten Weltkrieges aus 14 Nationen ruhen, liegt auf einem Hang hinter dem Kriegerfriedhof für 388 russische und italienische Kriegsgefangene des Ersten Weltkrieges.

Ein Holzsteg verbindet den alten Kriegerfriedhof mit dem neuen Teil und führt zum offenen Eingangsgebäude des Sammelfriedhofes, auf dem die in verstreuten Grabanlagen bestatteten Kriegstoten nun ihre letzte Ruhestätte gefunden haben.

Grabzeichen aus Lasberger Granit kennzeichnen die durch Stützmauern gefassten Gräberfelder. Ein breiter gepflasterter Weg führt zum Hochkreuz und verbindet so die Grabflächen.

Die Einweihung des Sammelfriedhofes fand am 09. September 1972 statt.

Der Friedhof wurde zum 01.01.2005 in die Betreuung des Österreichischen Bundesministeriums für innere Angelegenheiten übergeben.

Bilder von Freistadt-Jaunitzbachtal

Wegbeschreibung

GPS:48°29'42,87" N; 14°29'34,04" O

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Österreich

Über 45.000 Angehörige der ehemaligen Deutschen Wehrmacht deutscher aber auch österreichischer Herkunft starben im Zweiten Weltkrieg auf österreichischem Boden. Sie fielen zum größten Teil während der schweren Rückzugskämpfe in den letzten Kriegsmonaten. Seit Ende der sechziger Jahre hat sich der Volksbund in verstärktem Maße der Sicherung und Erhaltung der Grabanlagen der Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht in Österreich angenommen und die Arbeit des Österreichischen Schwarzen Kreuzes durch materielle und personelle Hilfe nachhaltig unterstützt. Zwei Gesetze regeln in Österreich die Frage der Kriegsgräberfürsorge. Es sind dies das Bundesgesetz vom 7. Juli 1948, BGB l 175, über die Fürsorge für die Kriegsgräber aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg, und das Bundesgesetz vom 7. Juli 1948, BGB l 176, über Fürsorge und Schutz der Kriegsgräber und Kriegsdenkmäler aus dem zweiten Weltkrieg für Angehörige der Alliierten, Vereinten Nationen und für Opfer des Kampfes für ein freies, demokratisches Österreich und Opfer politischer Verfolgung. Der Volksbund konnte, beginnend im Jahre 1965, in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Schwarzen Kreuz/Kriegsgräberfürsorge und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Inneres in Österreich zehn Soldatentriedhöfe neu errichten bzw. gestalten. Die Gesamtplanung der Kriegsgräberfürsorge ging hierbei von dem Gedanken aus, für die Bundesländer, in denen die Kriegstoten zumeist noch in verstreuten Gräbern bestattet waren, Sammelfriedhöfe zu schaffen, um eine dauerhafte Sicherung und Erhaltung der Gräber zu gewährleisten. Daneben blieben jedoch noch über 200 weitere kleinere Anlagen und Gräberfelder auf Gemeindefriedhöfen, die vom Österreichischen Schwarzen Kreuz gepflegt werden, bestehen. Der Umbettungsdienst des Volksbundes arbeitete viele Jahre in Österreich. Im Burgenland wurden Umbettungen nach Mattersburg durchgeführt, in Oberösterreich entstand eine Sammelanlage in Freistadt/Jaunitzbachtal. Die Kriegstoten in Kärnten wurden nach St. Veit überführt. Feldbach und Graz sowie Retz, Allentsteig, Oberwölbing und Blurnau bilden in der Steiermark und Niederösterreich die zentralen Sammelanlagen. In der Bundeshauptstadt Wien befinden sich auf dem Zentralfriedhof mehrere Gräberfelder mit Kriegstoten verschiedener Nationen. Die deutschen Gefallenen des Zweiten Weltkrieges ruhen in der neugestalteten großen Kriegsgräberanlage der Gruppe 97. Der Friedhof der österreichisch/ungarischen Gefallenen des Ersten Weltkrieges befindet sich in der Gruppe 91. Die Errichtung der Sammelfriedhöfe erfolgte durch den Volksbund in enger Abstimmung mit dem Österreichischen Schwarzen Kreuz, den Landesregierungen, den Gemeinden und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Inneres. Das hierfür notwendige Gelände wurde seitens der Österreichischen Regierung und verschiedener Gemeinden zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der umfangreichen, den Umbettungen vorangehenden Erfassungsarbeiten konnte eine große Anzahl bislang nicht bekannter Grabanlagen, insbesondere Feldgräber ermittelt werden. Bei den Umbettungen selbst ist dann durch nachträgliche Identifizierung so manches Schicksal geklärt worden.

Kriegsgräberabkommen in Österreich

Es existiert kein Kriegsgräberabkommen. Fragen der Gräberfürsorge werden geregelt mit: Bundesgesetz vom 07.07.1948; Verbalnote vom 19.03.1953;