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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Freden/Leine, Ev.- luth. Friedhof St. Georg

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 6 Tote des Ersten und Zweiten Weltkrieges. Bei einer Friedhofsbegehung am 8.11.2012 fanden sich jedoch 10 Gräber in einer Reihe in der Südwest-Ecke des Friedhofs:
- 5 deutsche Soldaten des Ersten - und 4 deutsche Soldaten des Zweiten Weltkrieges, deren sterbliche Überreste wohl aus den Kriegsgebieten oder Lazaretten nach hier überführt worden sind sowie
- 1 sowjetischer Kriegsgefangener, vermutlich aus einem Außenkommando des Stalag Fallingbostel, tot aus der Leine geborgen am 14. 4. 1945.

Die Gräber machen keinen sehr gepflegten Eindruck, besonders das Kriegsgefangenengrab ist in einem bedauernswerten Zustand.

Fotos: Volker Fleig 2012

Bilder von Freden/Leine, Ev.- luth. Friedhof St. Georg

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.