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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Emden - Wolthusen, Ev.- ref. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in einer nicht sehr gepflegt wirkenden Reihenanlage im hinteren linken Teil - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 9 Tote des Zweiten Weltkrieges
.
Im Einzelnen:

- 9 deutsche Zivilpersonen, die bei Bombenangriffen auf Emden am 30.11.1941 und 27.01.1943 in Wolthusen ihr Leben verloren.

Fotos: Volker Fleig 2015

Bilder von Emden - Wolthusen, Ev.- ref. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.