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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Elsdorf, Ev.- luth. Friedhof

Auf desem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 9 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Ein russischer, im Jahr 1915 verstorbener Kriegsgefangener, ist auf dem aufgelassenen alten Friedhof an der Ortskirche begraben. Im Einzelnen sollen auf dem Gemeindefriedhof bestattet sein:

- 5 namentlich bekannte deutsche zivile Bürger, Einheimische und Flüchtlinge, die am 12. April vermutlich durch Luftangriffe ihr Leben verloren;
- 2 Schüler, die am 23. April 1946 - laut Auskunft des Heimatsvereins Elsdorf - beim Spielen mit einer gefundenen Handgranate in Frankenbostel getötet wurden;
- 1 niederländischer und 1 polnische Zwangsarbeiter/in, die 1944 verstorben sind.

All diese Gräber, bis auf 1 Grab ohne Namen, konnten der einer Friedhofsbegehung im Okt. 2013 nicht gefunden werden.. Ob sie mittlerweile eingeebnet wurden, bedarf noch der Klärung.

Foto: Volker Fleig 2013

Bilder von Elsdorf, Ev.- luth. Friedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.