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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Einbeck - Greene, Ev. - luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 5 Tote des Zweiten Weltkrieges in einzelnen Gräbern.
Im Bild das Grab des Hptm. Hauschild, der am 8. April 1945 von SS - Soldaten bei Greene ohne Kriegsgerichtsverfahren erschossen wurde, weil er als Kampfkommandant von Greene seine Flak - Geschütze gesprengt hatte, um diesen Ort nicht sinnlos verteidigen zu müssen.

Quellenhinweis: Ulrich Saft: Krieg in der Heimat...bis zum bitteren Ende im Harz, 2. Aufl., Walsrode 1996, S.181f.
Fotos: Jürgen Winkelbach 2010

Weiterführende Informationen zum Schicksal des Hauptmanns Hauschild und den Umständen seines Todes siehe auch

  * Greene Geschichtliches

Bilder von Einbeck - Greene, Ev. - luth. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.