Deutsch

KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Eickeloh - Ev. Friedhof

Auf der vorbildlich gepflegten Kriegsgräberstätte des kirchlichen Friedhofs Eickeloh sind - nach uns vorliegenden Informationen - insgesamt 48 deutsche Soldaten des MarFüsBtl 2 und des SS-PzGrenAusbBtl 12, die im Zeitraum 10. - 13. April 1945 im Verlauf des Kampfes um die Aller-Linie gefallen oder später ihren Verwundungen erlegen sind. Der jüngste von ihnen war erst 16 Jahre alt (Bild 2).

Fotos: Volker Fleig 2011

Bilder von Eickeloh - Ev. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


Auf der Karte anzeigen

Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.