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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Ehrenfriedhof, Waldfriedhof-Ehrenfeld

Im städtischen Friedhof schuf bereits 1951 die Stadt Bad Homburg zusammen mit dem Volksbund diese Kriegsgräberstätte. lm Rahmen einer Umgestaltung wurden 1958 Bronzeplatten auf Muschelkalksockelsteinen verlegt. Die Kapelle, an welcher besonders die schwere, bronzene Eingangstür sowie der künstlerisch gestaltete Namenschrein bemerkenswert sind, dient als Gedenkstätte für alle Kriegstoten aus Bad Homburg.

Bilder von Ehrenfriedhof, Waldfriedhof-Ehrenfeld

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.