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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Ehra - Lessien - Ehra, Gemeindefriedhof

Auf diesem Friedhof ruhen links hinter der Kapelle - nach Auskunft der Samtgemeinde Brome vom 11.10.2011 - insgesamt 9 ehem. polnische Zwangsarbeiter, verstorben nach Kriegsende als Angehörige des DP-Camps Ehra in den Jahren 1945/46. Unter den Verstorbenen befinden sich 4 Kinder polnischer Zwangsarbeiterinnen, 1 Kind verstarb bereits 1944.

Fotos: Volker Fleig 2013

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.