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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Edewecht - Kriegsgräberstätte

7 Tage – vom 14. April bis zum 3. Mai 1945 – dauern die Kämpfe um den Brückenkopf am Küstenkanal. Dabei wird der Ort Edewecht zu 70 Prozent zerstört. 400 deutsche Soldaten fallen.Die ursprünglich größtenteils in Feldgräbern beigesetzten Toten erhalten im Zeitraum eines Jahres ihre gemeinsame Ruhestätte auf der Kriegsgräberstätte Edewecht, die am 22. Mai 1949 feierlich eingeweiht wird.Dieser Friedhof ist die erste Kriegsgräberstätte, die der Volksbund nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges gebaut hat. 80 der 400 Steinkreuze tragen die Inschrift "Unbekannter Soldat". Der Marinemaat Fritz Henschel, geboren am 26. Juni 1909, läuft mit seinem Schiff am 2. April 1945 in Wilhelmshaven ein. Er und seine Kameraden werden sofort in "Feldgrau" gekleidet und kommen an die Front – ins Kampfgebiet um Edewecht.Am 17. April wird Fritz Henschel bei einer Hilfeleistung zusammen mit dem Sohn eines Arztes in Edewechter Damm-Süddorf tödlich getroffen. Er erhält später sein Grab auf der Kriegsgräberstätte Edewecht.

Bilder von Edewecht - Kriegsgräberstätte

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.