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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Dörverden - Alter Ev. Friedhof

Auf dem alten, geschlossenen Friedhof an der Mühle, dessen Pflegezustand zu wünschen übrig läßt, ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 26 Opfer des Zweiten Weltkrieges - unbekannte Deutsche sowie ausländische zivile Bürger und Kriegsgefangene, die in der Pulverfabrik Dörverden der EIBIA Zwangsarbeit leisten mussten - in verstreut liegenden Gräbern. Die ursprünglich vorhandenen 27 Gräber von Zwangsarbeiterkindern wurden in den 1960er Jahren widerrechtlich eingeebnet. An sie erinnert ein im Jahr 2004 aufgestellter Gedenkstein.

Fotos:
- Grabstellen: Volker Fleig 2011- Gedenkstein Zwangsarbeiterkinder: J Woock

Quellenhinweise & weiterführende Informationen:

- zur Pulverfabrik EIBIA Dörverden

- zur Zwangsarbeit im Regionalbereich Verden, Einsatz- & Lebensbedingungen der Zwangsarbeiter,  Lagersystem sowie Kinder von Zwangsarbeiterinnen siehe
Joachim Woock: <media 12211>"Zwangsarbeit ausländischer Arbeitskräfte im Regionalbereich Verden 1939 - 1945</media>, S. 92ff, S.121ff, S.345ff

Bilder von Dörverden - Alter Ev. Friedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.