Deutsch

KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Diepholz, Stadtfriedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 96 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in 2 nebeneinander liegenden Grabfeldern in der linken vorderen Ecke hinter der Friedhofskapelle:

Im Einzelnen:
- Unmittelbar neben der Kapelle eine Grabreihe mit osteuropäischen ehemaligen Zwangsarbeitern/Kriegsgefangenen, die in den ersten Jahren nach Kriegsende in Diepholz als sog. Displaced Persons verstorben sind.

- In der linken vorderen Ecke an der Friedhofsbegrenzung etwa 80 deutsche Soldaten und zivile Bürger, die meisten von ihnen kamen bei mehreren Luftangriffen 1944/45 auf den Fliegerhorst Diepholz ums Leben.

Fotos: Volker Fleig 2012

Weiterführende Informationen
zum Fliegerhorst Diepholz siehe

- Internet-Seite: www.bildergalerie-diepholz.de - Fliegerhorst

Bilder von Diepholz, Stadtfriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


Auf der Karte anzeigen

Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.