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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Detmold-Pivitsheide-Gemeindefriedhof

Auf dieser Kriegsgräberstätte ruhen 31 deutsche Kriegstote des II. Weltkrieges.

Die Kriegsgräberstätte befindet sich im Waldgebiet an der Dörenschlucht auf dem Gebiet des Detmolder Ortsteils Pivitsheide V.L. Die Anlage ist von der Augustorfer Straße aus über einen schmalen Waldweg erreichbar.
Dort ruhen 31 Soldaten, die in den Tagen vom 1. bis 3. April 1945 im Kampf gegen Amerikaner gefallen sind. Fünf der deutschen Gefallenen blieben unbekannt. Der Ort ist 1949 zu einer Ehrenanlage gestaltet worden. 1966 wurden die Holzkreuze durch Steinkreuze ersetzt. Auf einem Gedenkstein ist geschrieben:
"Wanderer verweile und sieh unsere Gräber und lass dich mahnen. Tue das Deine zur Wahrung des Friedens!"

Bilder von Detmold-Pivitsheide-Gemeindefriedhof

Von diesem Friedhof ist noch kein Bildmaterial vorhanden.

Wegbeschreibung

Augustdorfer Straße (L 758), 32758 Detmold-Pivitsheide. Stadtauswärts Richtung Augustdorf, rechte Seite, 250 m auf ungepflastertem Waldweg fußläufig erreichbar, ausgeschildert

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.