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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Dachau Waldfriedhof

Das KZ wurde 1933 für 5.000 Häftlinge angelegt, gegen Kriegsende waren jedoch hier rund 30.000 Menschen zusammengepfercht. Eingesperrt wurden ursprünglich politische Häftlinge, aber auch Geistliche und Gläubige aller Konfessionen. Später kamen Zigeuner, ab 09.11.1938 (Reichskristallnacht) Juden, und während des Krieges Ausländer aus mehr als 30 Nationen dazu. Von den über 200 000 Gefangenen, die in Dachau inhaftiert waren, sind 31.951 Ermordete registriert, die genaue Zahl lässt sich nicht ermitteln. Dachau wurde am 29.04.1945 von den Amerikanern befreit. Am 05.08.1960 Weihe der "Todesangst-Christi- Kapelle", am 22.11.1964 Weihe des Karmeliterinnenklosters jeweils durch Weihbischof Neuhäusler (selbst Dachauer Häftling). Gedenktage Sonntag vor oder nach dem 29. 4. Feier zum Befreiungstag, 09.11. Gedenken an die Reichskristallnacht.

Friedhöfe: Dachau-Leitenberg: 7.439 Tote aus der Zeit kurz vor der Befreiung.
Dachau-Waldfriedhof: 1.403 Tote, gestorben nach der Befreiung.
Krematorium: Aschengrab für ca. 23.000 Tote.

Bilder von Dachau Waldfriedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.