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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Coppenbrügge - Hohnsen, Ev.-luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 9 Kriegstote in einem gepflegten kleinen Gräberfeld links vom Friedhofseingang:
- 6 unbekannte sowjetische Kriegsgefangene, Opfer eines Luftangriffes am 6. April 1945 sowie
- 3 deutsche Zivilpersonen, verstorben 1944/45.

Fotos: Volker Fleig 2012

Weitere Informationen
zum Schicksal der auf dem Friedhof Hohnsen ruhenden sowjetischen Kriegsgefangenen finden Sie hier.

Bilder von Coppenbrügge - Hohnsen, Ev.-luth. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.