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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Clausthal - Zellerfeld - Buntenbock, Ev.- luth.Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 17 Tote des Zweiten Weltkrieges:
- in einer kleinen Anlage in der Nähe der Friedhofskapelle 11 deutsche SS-Soldaten, 1 Hitlerjunge, die in den Kämpfen um Buntenbock am 13. April 1945 ihr Leben verloren sowie eine am 01. Februar 1945 abgeschossene deutsche Flugzeugbesatzung;
- in einem Gemeinschaftsgrab 3 unbekannte sowjetische Staatsangehörige. Über ihr Schicksal ist nichts weiter bekannt.

Quellenhinweis: Ulrich Saft, Krieg in der Heimat...bis zum bitteren Ende im Harz, 2. Aufl., Walsrode 1996, Seite 255 f.
Fotos: Jürgen Winkelbach 2008 & Volker Fleig 2013

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.