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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Celle, Waldfriedhof

Nach Auskunft der Friedhofsverwaltung Celle vom 06.02.2012 ruhen auf dem Waldfriedhof insgesamt 976 Kriegsopfer in 5 Gräberfeldern.Unter den Kriegsopfern befinden sich:
- 123 ausländische Zwangsarbeiter aus Polen, Ehem. Sowjetunion, Niederlande & Italien
- 21 deutsche Soldaten, Opfer des Luftangriffs auf den Celler Bahnhof am 8. April 1945, sowie 9 Kriegsgefangene + Hilfsfreiwillige,
- 68 im Zuchthaus Celle Umgekommene,
- 117 ungarische Soldaten, Opfer des ersten Bombenangriffs auf den Celler Bahnhof am 22. Febr. 1945,
- 316 Häftlinge eines KZ - Transportes, die am 8. April 1945 während des zweiten Luftangriffs auf die Bahnanlagen durch Bomben getötet oder bei der anschließenden Jagd auf Flüchtige eingefangen und danach widerrechtlich von SS-Begleit- und Wehrmachtspersonal erschossen wurden,
- 84 Celler Bürger, meist Frauen und Kinder, ebenfalls Opfer des Bombenangriffs vom 8. April 1945,
- 238 deutsche Flüchtlinge, die nach Kriegsende in Celle verstarben.

Alle Gräberfelder machen einen sehr gepflegten Eindruck. Die Suche ohne Friedhofsplan ist auf dem weitläufigen Friedhof schwierig und zeitraubend. Informationstafeln an den einzelnen Gräberfeldern zum Schicksal der hier Ruhenden würden den Besucher zum Nachdenken anregen und die Toten aus ihrer Anonymität holen.

Fotos: Volker Fleig 2012

Quellen & weiterführende Informationen
zu den auf dem Waldfriedhof bestatteten Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft finden Sie
- in der Broschüre von Reinhardt Rohde/Tim Wegener: "Celle im Nationalsozialismus"

- auf der Internetseite www.celle-im-nationalsozialismus.de

Bilder von Celle, Waldfriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.