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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Celle - Scheuen, Kriegsgefangenenfriedhof

Auf dem heute parkähnlich gestalteten Kriegsgefangenenfriedhof in Scheuen ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 270 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft

Im Einzelnen:
- 258 russische Kriegsgefangene des 1. Weltkrieges aus dem Kriegsgefangenenlager Celle-Scheuen und russische Bürgerkriegsflüchtlinge, die hier nach dem Ende des Krieges untergebracht wurden - das Lager Scheuen wurde erst 1925 aufgelöst - sowie

- 12 Kriegsgefangene der ehem Sowjetunion wahrscheinlich aus dem Lager Hustedt.

Bis auf 1 russischen General, der 1922 hier bestattet wurde, werden alle als unbekannte Tote geführt. Ob sie wirklich alle unbekannt sind, darf bezweifelt werden.

Die hier ursprünglich ebenfalls bestatteten französischen, englischen und italienischen Kriegsgefangenen sind nach dem Ende des Ersten Weltkrieges in ihre Heimatländer überführt worden.

Fotos: Volker Fleig 2014

Quellenhinweise & weiterführende Informationen

1. zu den Lebensumständen der Kriegsgefangenen und Migranten im Lager Scheuen während und nach dem Ersten Weltkrieg:

- Artikel Frankfurter Rundschau vom 19.11.2014: "Die Baracke der Dichter"

- www.themenpool-migration.eu: Migration, Kapitel 1 Wanderungen und Wanderungspolitik Vom späten Kaiserreich bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs

2. zu den militärischen Einrichtungen in Scheuen und Hustedt in beiden Weltkriegen:

- Der Einsatzflughafen Hustedt

- www.geschichtsspuren.de: Flugplätze im Raum Celle

                                            Heeresmunitionsanstalt Scheuen

 

 

Bilder von Celle - Scheuen, Kriegsgefangenenfriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.