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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Celle, Blumläger Friedhof

Auf dem Blumläger Friedhof, der nicht mehr neu belegt wird, ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 4 Opfer des Zweiten Weltkrieges:
1 Einzelgrab eines deutschen Soldaten, gefallen am 8. April 1945,
1 Gemeinschaftsgrab für 3 Celler Polizisten, die beim Einmarsch englischer Truppen in Celle am 12. April 1945 irrtümlich für deutsche Soldaten gehalten, bekämpft und dabei getötet wurden.

Fotos: Friedhofsverwaltung Celle

Bilder von Celle, Blumläger Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.