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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Buxtehude, Ev.- luth. Friedhof Ferdinandstraße

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 8 Tote des Zweiten Weltkrieges in einem Sammelgrab.
Es sind 6 sowjetische Kriegsgefangene, gestorben 1944/1945 sowie 2 Kinder von Zwangsarbeiterinnen, gestorben 1945 Monaten.

Fotos: Walter Henningsen 2012

Quellenhinweis siehe

- Webseite "Ahnenforschung der Familie Aufm Kampe/Zwangsarbeiter-Gräber in Buxtehude"

Bilder von Buxtehude, Ev.- luth. Friedhof Ferdinandstraße

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.