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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Butjadingen - Langwarden, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in 2 Doppelgräbern und 1 Einzelgrab links neben und hinter der Kirche - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 5 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Im Einzelnen:
Doppelgrab 1:
- 1 polnischer Zwangsarbeiter, 1 polnische Zwangsarbeiterin;
- Doppelgrab 2:
- 2 deutsche Zivilpersonen, die bei einem Luftangriff am 3. Februar 1944 ums Leben kamen
Einzelgrab:
1 deutscher Soldat des Zweiten Weltkrieges, Grabzeichen nicht mehr vorhanden.
Alle Gräber sind ungepflegt und vernachlässigt.

Fotos: Volker Fleig 2014

Bilder von Butjadingen - Langwarden, Ev.- luth. Friedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.