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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Butjadingen - Eckwarden, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in einem Gemeinschaftsgrab rechts neben der Kirche und in einem Einzelgrab im unteren rückwärtigen Teil - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 13 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Im Einzelnen:
- im Gemeinschaftsgrab 12 Opfer eines alliierten Luftangriffes am 19. Februar 1943,
- im Einzelgrab - der Grabstein ist nicht mehr lesbar - vermutlich 1 polnischer Zwangsarbeiter. Auch er starb im Alter von 16 Jahren bei dem Luftangriff am 19.02. 1943

Hinweis: Eine Tafel am Gemeinschaftsgrab weist auf die tragischen Ereignisse hin. Das Grab selbst ist sehr zugewachsen, die Büsche müssen gestutzt werden.

Fotos: Volker Fleig 2014

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.