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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Bunde - Ditzumerverlaat, Ev.- ref. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in einem gepflegten Gemeinschaftsgrab - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 16 Tote des Zweiten Weltkrieges.

- 16 deutsche Soldaten von Heer, Marine und Volkssturm, 3 von ihnen blieben unbekannt.
Sie fielen im Zeitraum 24. - 25. April 1945 in den Kämpfen um das Rheiderland nördlich Bunde gegen angreifende Verbände des II. Can. Corps.

Hinweis: Am einfachsten ist die Grabstätte von der Straße Landschaftspolder über die Kirchenbrücke zu erreichen. Es liegt hinter dem Friedhofseingang Kirchenbrücke im linken vorderen Teil.

Fotos: Kirchenbüro Ditzumerverlaat 2015

Quellenhinweise & und weiterführende Informationen zu den Endkämpfen 1945 im Rheiderland siehe:

- Zeitzeugenbefragungen der  Hauptschule Weener/Klasse 7d, 1985

Bilder von Bunde - Ditzumerverlaat, Ev.- ref. Friedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.