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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Büddenstedt - Offleben, Gemeindefriedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in einer neugestalteten, gepflegten kleinen Grabanlage in der Nähe des Friedhofeinganges halblinks - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 5 Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Im Einzelnen:
- 2 Kinder von polnischen Zwangsarbeiterinnen
- 1 polnischer Zwangsarbeiter sowie
- 2 Zwangsarbeiter, Nationalität unklar, vermutlich ebenfalls Polen.

Sie starben in den Jahren 1943 - 1945

Fotos: Volker Fleig 2013

Bilder von Büddenstedt - Offleben, Gemeindefriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.