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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Brevörde, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 11 deutsche Soldaten des Zweiten Weltkrieges.
Zehn von ihnen fielen bei den Kämpfen um den Weserbrückenkopf Polle am 7./8. April 1945. Die Toten ruhen im linken unteren Teil des Friedhof. Ihre Gräber sind vorbildlich gepflegt.

Fotos: volker Fleig 2012
Quellenhinweis zu den Kämpfen 1945 siehe:
- Ulrich Saft: Krieg in der Heimat?bis zum bitteren Ende im Harz, 2. Aufl., Walsrode 1996, Seite 64 ff

Bilder von Brevörde, Ev.- luth. Friedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.