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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Braunschweig - Wenden, Städt. Vorortsfriedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 2 namentlich bekannte und 4 unbekannte Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft:

- 2 namentlich bekannte deutsche Bürger und ein unbekannter deutscher Soldat im linken hinteren Teil, alle Mitte April 1945 ums Leben gekommen,

- 3 unbekannte sowjetische Kriegsgefangene, über deren Schicksal nichts weiter bekannt ist, in 3 Einzelgräbern im vorderen Teil rechts vom Eingang an der Friedhofsbegrenzung.

Fotos: Volker Fleig 2013

Bilder von Braunschweig - Wenden, Städt. Vorortsfriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.