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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Braunschweig - Stöckheim, Städt. Ortsteilfriedhof

Auf dem alten,geschlossenen Teil des durch den Rünninger Weg getrennten Friedhofs ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 5 Tote des Zweiten Weltkrieges in einer Reihengrabanlage im rechten Teil vor der Kapelle:
- 3 deutsche Frauen sowie
- 2 deutsche Soldaten.

Alle kamen kurz vor Kriegsende am 31. März 1945 in Klein Stöckheim durch einen alliierten Luftangriff ums Leben.

Fotos: Volker Fleig 2013

Bilder von Braunschweig - Stöckheim, Städt. Ortsteilfriedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.