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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Braunschweig - Leiferde, Ev.- luth. Ortsteilfriedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 28 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in einer gepflegten Anlage links vom Haupteingang.
Im Einzelnen:

- 17 deutsche zivile Bürger, Frauen, Männer und 7 Kinder. Sie alle kamen bei einem alliierten Bombenangriff am 30.01.1944 ums Leben.

- 1 deutscher Soldat und 2 deutsche zivile Bürger, die im März/April 1945 vermutlich ebenfalls durch Luftangriffe zu Tode kamen sowie

- 3 sowjetische und 5 polnische Zwangsarbeiter, die im Zeitraum Januar - Juli 1945 verstorben sind. Leider sind auf dem Namensstein nur die Namen ohne Nationalität, Geburts- und Sterbedaten verzeichnet obwohl diese bekannt sind.

Fotos: Volker Fleig 2013

Quellenhinweis zu dem Luftangriff auf Leiferde 1944

siehe:

- www.braunschweig.de/leben/stadtportraet/stadtteile/leiferde/

 

 

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.