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Braunschweig, Gedenkstätte Friedhof Hochstraße

Im Mai 2001 übergab die Stadt Braunschweig gemeinsam mit dem polnischen Rat für das Gedenken an die Kämpfe und das Martyrium die neu gestaltete Gedenkstätte an der Hochstraße der Öffentlichkeit. Der hier von einer polnisch-deutschen Künstlergruppe geschaffene Ort der Trauer und des Gedenkens erinnert an Menschen aus Polen, Italien, Belgien, den Niederlanden, Österreich, Ungarn, Deutschland, Bulgarien, Frankreich, der Sowjetunion und der Tschechoslowakei, die in der Zeit des Nationalsozialismus in Braunschweig umkamen.

In den Jahren 1942 bis 1944 wurden auf dem Friedhof an der Hochstraße (ehem. Alter kath. Friedhof) über 380 Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter sowie Kriegsgefangene beerdigt - gestorben an den Folgen menschenunwürdiger Arbeits- und Lebensbedingungen oder bei Bombenangriffen, denen sie schutzlos ausgeliefert waren.

Auch über 150 Kinder sind auf diesem Friedhof begraben. Die Geschichte ihres Leidens und Sterbens ist erst in den letzten Jahren aufgearbeitet worden: Auf dem Grundstück Broitzemer Straße 200 existierte von 1943 bis 1945 ein sogenanntes Entbindungsheim, in dem polnische und sowjetische Zwangsarbeiterinnen ihre Kinder zur Welt brachten. Kurz nach der Geburt mussten die Mütter ihre Säuglinge zurücklassen. Die Kinder blieben hilflos dem Hunger und der Vernachlässigung ausgesetzt. Die meisten überlebten nur wenige Wochen und wurden dann ohne Beisein ihrer Mütter an der Hochstraße begraben.

Fotos: Volksbund Niedersachsen, BV Braunschweig 2013

Quellenhinweis zur Gedenkstätte Friedhof Hochstraße siehe:

- Webseite der Stadt Braunschweig: http://m.braunschweig.de/kultur_tourismus/museen_gedenkstaetten/erinnerungskultur/gedenkstaettenkonzept_hochstrasse.html

Zum sog. "Entbindungsheim für Ostarbeiterinnen" siehe

- Webseite: www.vernetztes-gedaechtnis.de/entbind.htm

 

 

 

 

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.