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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Braunschweig, Ehemaliger Garnisonsfriedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 110 deutsche Soldaten des Ersten und Zweiten Weltkrieges, gefallen in den Jahren 1939 - 1942. Sie alle wurden aus Kriegsgebieten oder Lazaretten auf diesen Friedhof überführt.

An der Westseite der Pockelsstraße zwischen Katharinenstraße und Rebenring befinden sich, eingerahmt von dem Hochschul- und Museumsbau, die verbliebenen Flächen des ehemaligen Garnisons- und Katharinenfriedhofes.

Der Begräbnisplatz wurde seit der Mitte des 18. Jahrhunderts von der Katharinengemeinde genutzt. Ein kleiner Teil der Gesamtfläche im Südosten diente bis in das 20. Jahrhundert hinein als Garnisonsfriedhof, der 1753 erstmals als Begräbnisplatz für "Militärpersonen" erwähnt wird.Mit der Errichtung des Hauptfriedhofes an der Helmstedter Straße ging die Zahl der Bestattungen auf dem Katharinenfriedhof allmählich zurück.Der größte Teil des Areals wurde nach dem Zweiten Weltkrieg für Universitätsbauten verwendet. Mit der Errichtung der Mensa auf der Westhälfte des Friedhofsgeländes wurde die verbliebene Fläche des Friedhofes in eine Parkanlage umgewandelt.
Die Sanierung des Friedhofes in 2011 hat der Anlage unter Einbeziehung der verbliebenen historischen Grabmale und Kriegsgräber ihren ursprünglichen Charakter und die Würde des Ortes weitestgehend zurückgegeben und sie als qualitätvolle Grünanlage als Teil des Quartiers gestaltet.
Fotos: Volksbund - BV Braunschweig

Quellenhinweis & weiterführende Informationen

Die Beschreibung dieses Friedhofs erfolgte in Anlehnung an die Webseite der Stadt Braunschweig/Leben in Braunschweig/Im Grünen/Friedhöfe/Historische Friedhöfe/Garnisons-/Katharinenfriedhof

- www.braunschweig.de/leben/im_gruenen/friedhoefe/Historische_Friedhoefe.html

 

 

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.