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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Braunlage - Hohegeiß, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen seitlich an der Dorfkirche in einer gepflegten Anlage - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 19 Tote des Zweiten Weltkrieges. Im Einzelnen:
- 16 deutsche Soldaten sowie
- 2 deutsche Zivilpersonen (Frauen) und 1 unbekanntes Kind, die am 14. April 1945 bei den Kämpfen um Hohegeiß ums Leben kamen. Ursprünglich einmal vorhandene Gräber von sowj. Kriegsgefangenen sind im Januar 1967 auf den Friedhof Braunlage umgebettet worden. (Auskunft Friedhofsverwaltung Braunlage vom 15.02.2013)

Quellenhinweis zu den Kämpfen um Hohegeiß: Ulrich Saft: Krieg in der Heimat..bis zum bitteren Ende im Harz, 2. Aufl., Walsrode 1996, S.302 f.

Fotos: Volker Fleig 2014

Bilder von Braunlage - Hohegeiß, Ev.- luth. Friedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.