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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Borkum, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - in einem großen sehr gepflegten Gräberfeld im hinteren Teil insgesamt 175 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.

Im Einzelnen:

- 10 deutsche Soldaten der Seefestung Borkum, die infolge von Krankheit oder durch Unglücksfälle in den Jahren 1914 - 1916 verstarben

- 148 deutsche Soldaten und einige Zivilpersonen des Zweiten Weltkrieges,
- 2 polnische und 2 sowjetische Kriegsgefangene sowie insgesamt
- 13 unbekannte Kriegstote.
Sie starben im Marinelazarett Borkum, bei Flugzeugabstürzen, durch Krankheit und Unglücksfälle; wurden bei Borkum aus der See geborgen oder angeschwemmt.

Fotos: Volker Fleig 2015

Bilder von Borkum, Ev.- luth. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.