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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Böhme - Altenwahlingen, Gemeindefriedhof

Auf der gepflegten Kriegsgräberstätte des Gemeindefriedhofs sind - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 36 deutsche Marinesoldaten bestattet, die in den Kämpfen um die Aller-Linie am 13./ 14. April 1945 gefallen sind. Sieben von ihnen sind unbekannt.Quellenhinweis: Ulrich Saft, Krieg in der Heimat...Das bittere Ende zwischen Weser und Elbe, 2. Aufl., Walsrode 1988, S. 121f, 284f

Fotos: Volker Fleig 2011

Bilder von Böhme - Altenwahlingen, Gemeindefriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.