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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Bodenwerder, Stadtfriedhof

Auf diesem Friedhof sollen - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 7 Tote des Zweiten Weltkrieges ruhen. Gefunden werden konnten bei einer Friedhofsbegehung im Sept. 2012 jedoch nur 4 einzelne Gräber im mittleren Teil des Friedhofes. Bei einem Grab, die Inschrift auf dem Grabkreuz ist unleserlich, scheint es sich um einen deutschen Soldaten zu handeln, der im April 1945 während der Endkämpfe ums Leben kam.

Fotos: Volker Fleig 2012

Bilder von Bodenwerder, Stadtfriedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.