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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Blankenheim-Alendorf-Kriegsgräberstätte

Die in den schweren Abwehrkämpfen im Winter 1944/45 an der Ahr gefallenen deutschen Soldaten wurden dort bestattet, wo sie gefallen sind.
Von den Friedhöfen in Ahrdorf, Ahrhütte, Blankenheimersdorf, Dollendorf, Lommersdorf, Nettesheim und Ripsdorf wurden sie zur Sicherung des dauernden Ruherechts auf die neben der alten Wallfahrtskirche entstandene und am 11.09.1966 eingeweihte Kriegsgräberanlage umgebettet.

Auf dieser Kriegsgräberstätte ruhen 146 Kriegstote verschiedener Nationen des II. Weltkrieges.

132 Deutsche
1 ehem. sowjet. Union
13 Sonstige

Bilder von Blankenheim-Alendorf-Kriegsgräberstätte

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.