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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Bienenbüttel, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in Einzelgräbern auf Höhe der Kapelle im rechten Teil - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 9 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Im Einzelnen:
- 3 deutsche Soldaten, davon 1 Unbekannter, gefallen in den Endkämpfen am 12./14. April 1945 bei Grünhagen sowie in der Nähe der Soldatengräber
- 4 namentlich bekannte polnische Zwangsarbeiter, 1 polnisches unbekanntes Mädchen und 1 unbekannter Kriegsgefangener. Sie alle sind in den Jahren 1940 - 1945 verstorben. Näheres zu ihrem Schicksal ist nicht bekannt.

Fotos: Volker Fleig 2014

Bilder von Bienenbüttel, Ev.- luth. Friedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.