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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Berlin - Zehlendorf, Waldfriedhof

Dieser mit ca. 38 Hektar relativ große und bedeutendste Nachkriegsfriedhof im Westteil Berlins erfuhr seine erste Prägung in Form eines Kiefernwaldes in den Jahren 1946/47. Es gab allerdings schon davor die ersten Beisetzungen. Südlich an den Friedhof grenzt ein ausgedehntes Waldareal mit dem sogenannten Königsweg an. Er diente in früheren Zeiten als Verbindung zwischen Berlin und Potsdam.

Fast zwangsläufig führt jeder Friedhofsspaziergang auch an den zentral gelegenen Grabfeldern mit den Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft vorbei. Unter lichten Kiefern reihen sich hier Gräber an Gräber, hauptsächlich von Militärangehörige des zweiten Weltkrieges und Zivilpersonen, darunter auch aus der UdSSR, Polen, Lettland und Österreich sowie einige Vertriebene. Fast alle Opfergräber des Friedhofes wurden im Laufe der Jahre in drei Abteilungen nahe des Eingangsbereiches Potsdamer Chaussee zusammengelegt.

Neben diesen drei genannten Gräberfeldern beeindruckt auch der zwischen 1954 und 1958 angelegte "Italienische Ehrenfriedhof". Auf 8.250 m² entstand ein Zentralfriedhof für die verstreut in Berlin und der damaligen Ostzone beerdigten italienischen Opfer. In einer trapezförmigen, schlichten Rasenanlage befinden sich in langen Reihen flache, helle Kissensteine aus Naturstein. Sie zweigen von einer ca. 140 Meter langen Hauptachse ab, welche auf ein weißes 6,4 m hohe Steinkreuz aus Muschelkalk führt. Die Toten waren hauptsächlich Soldaten, es sind jedoch auch Zivilisten und Zwangsarbeiter unter den Opfern.
In der Planung sollten in diese Anlage neben den ca. 800 Toten aus Berlin noch weitere 2.000 Umbettungen aus der sowjetisch besetzten Zone hinzukommen. Schwierigkeiten bei den Umbettungsmaßnahmen führten aber dazu, dass nur 1.177, hauptsächlich in den Jahren 1957/58 umgebettete italienische Opfer in Zehlendorf ihre letzte Ruhe fanden. Der vordere Teil der Anlage ist daher nicht belegt.

Bilder von Berlin - Zehlendorf, Waldfriedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.