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Berlin - Plötzensee-Gedenkstätte

Die erste Berliner Gedenkstätte für die Opfer des Nationalsozialismus wurde 1952 am Ort der ehemaligen Hinrichtungsstätte des Strafgefängnisses Plötzensee errichtet.

Das große Staatsgefängnis am Plötzensee galt nach seiner Erbauung 1879 als eindrucksvolles Backstein-Bauwerk. Nach 1933 entwickelte sich der Strafvollzug zu einem Instrument der Unterdrückung und Ausgrenzung sogenannter "Volksfeinde". Fast 3 000 Menschen wurden hier zwischen 1933 und 1945 ermordet. Sie starben durch das Fallbeil oder durch den Strang. Die meisten waren politische Gegner des NS-Regimes, vom Volksgerichtshof und von anderen Gerichten zum Tode verurteilt. Viele von ihnen waren Oppositionelle verschiedener politischer Richtungen, vom konservativen und militärischen bis zum kommunistischen Widerstand; viele jedoch wurden wegen kleinster Delikte oder Denunziationen hingerichtet. Auch viele ausländische Gefangene aus den besetzen Ländern fanden hier den Tod.
Ein Viertel der Vollstreckungen der in der NS-Zeit stark angestiegenen Todesurteile fand in Plötzensee statt, in einem Ziegelschuppen am Nordrand der Gefängnisanlage. Dieser Schuppen und das umgebende Areal wurden 1952 von der Strafanstalt abgetrennt und in einen stillen Ort des Gedenkens umgewandelt.

Im vorderen Bereich ist die Gedenkstätte künstlerisch gestaltet. Der Zugang führt in einen Hof mit einer von Bruno Grimmek gestalteten Gedenkmauer, die die Inschrift trägt: "Den Opfern der Hitlerdiktatur der Jahre 1933-1945". Seitlich davon steht eine symbolische Urne mit Erde aus deutschen Konzentrationslagern, geschaffen von Karl Wenke und Joachim Ihle. Hinter der Gedenkwand liegt der Ziegelschuppen, die authentische Hinrichtungsstätte. Der eigentliche Hinrichtungsraum, damals wie heute durch einen schwarzen Vorhang geteilt, ist leer und nicht gestaltet. An einem Eisenträger hängen noch fünf der Haken, die für gleichzeitige Hinrichtungen durch den Strang benutzt wurden. Im angrenzenden Raum, in dem die Verurteilten auf ihren Tod warten mussten, wird heute eine kleine Dokumentationsausstellung zur NS-Justiz gezeigt. Diese Räume sind dem individuellen Gedenken vorbehalten.

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Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.