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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Berlin - Charlottenburg Trakehner Allee

Bereits nach dem I. Weltkrieg regelte eine Vereinbarung zwischen der deutschen Regierung und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien die Betreuung der auf deutschem Gebiet liegenden britischen Militärgräber und –friedhöfe. Dies wurde am 5. März 1956 durch ein erneutes bilaterales Abkommen bekräftigt.

Die Gesamtgestaltung dieses Friedhofs folgt einer Tradition, die 1918 nach Ende des I. Weltkriegs begründet wurde. Damals wurde vom britischen Parlament per Gesetz ein Gestaltungsvorschlag des Oberstleutnants und Direktors des British Museum Sir Fred Kenyon zur Grundlage für alle späteren Militärfriedhöfe des Commonwealth erhoben. Diese Vorschrift sieht einen Kurzrasen vor, Grabstelen aus britischem Portlandsandstein, sowie das Hochkreuz mit Bronzeschwert und den Stein der Erinnerung als Mittelpunkt. Auch der sarkophagähnliche Steinblock mit der Inschrift "Their name liveth for evermore" ("Ihr Name lebt in Ewigkeit") findet sich auf jedem Commonwealth Friedhof wieder. Er steht in direkter Sichtlinie, die vom Eingang über das Hochkreuz bis zu den siebenbogigen Muschelkalkarkaden an der Rückseite der Gesamtanlage verläuft.

Im Eingangsbereich des Friedhofs ist ein dreibogiger Torbau mit schmiedeeisernen Türen. Eines der beiden Torhäuser dient der Aufbewahrung des Registers mit dem Verzeichnis der Grabstellen.

Die Portlandsandsteinstelen nennen jeweils den Namen des Toten und sein Alter und tragen eine Prägung des Regimentswappens. Sie geben die Religionszugehörigkeit in Form von Kreuz, Davidstern, Halbmond oder der Nennung von Sikh bzw. Hindu an. Die Glaubensrichtung ist ausschlaggebend für die verschiedenen Bestattungsfelder, wobei gewahrt wurde, dass z. B. die Gräber der Moslems nach Mekka ausgerichtet sind . Oft tragen diese Stelen noch einen Spruch der Angehörigen im Sockelbereich. Vor jeder Stele ist eine Rose gepflanzt worden.

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.