Deutsch

KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Bergen/Dumme, Ev.- luth. Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in einer kleinen, sehr ungepflegten Gräberstätte im vorderen linken Teil - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 6 Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Im Einzelnen:
- 2 belgische Zwangsarbeiter,
- 1 namentlich bekannte & 1 unbekannter polnischer Zwangsarbeiter/in,
- 1 ukrainischer Zwangsarbeiter sowie
- 1 deutscher Flüchtling.
Sie starben alle im Zeitraum Mitte April bis Anfang Mai 1945.

Fotos: Volker Fleig

Bilder von Bergen/Dumme, Ev.- luth. Friedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


Auf der Karte anzeigen

Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.