Deutsch

KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Bergedorf, neuer Fdh.

Die zwei Kriegsgräberstätten auf dem Friedhof Bergedorf umfassen etwa 250 Gräber von deutschen Soldaten des Ersten und Zweiten Weltkriegs (darunter auch Lazarett-Personal, Rot-Kreuz-Schwestern, Hilfskräfte, Heimkehrer etc.), etwa 84 Gräber von Bomben- und Zivilopfern, 68 Gräber von Kriegstoten und Opfern der Gewaltherrschaft aus zwölf Nationen sowie 652 Gräber von sowjetischen Kriegsgefangenen.

Kriegstote, Bombenopfer und Opfer der Gewaltherrschaft
Anders als bei anderen Friedhöfen sind auf dem Neuen Friedhof Bergedorf die Grablagen der Kriegstoten der beiden Weltkriege, der Bombenopfer sowie der Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft nicht räumlich getrennt. Die gemeinsame Kriegsgräberstätte an in der Nähe der Kapelle 1 besteht aus 19 rechteckigen Feldern, die mit stehenden Grabkreuzen besetzt sind. Die Steine geben den Namen, sowie Geburts- und Todesjahr des Kriegstoten/des Bombenopfers/des Opfers der Gewaltherrschaft an. Ein Hochkreuz, das Anfang der 50er Jahre errichtet wurde, überragt die Anlage. Ein großer Teil der Kriegstoten und Opfer der Gewaltherrschaft wurde erst 1974 aus anderen Friedhofsteilen in Gräber auf dieser Kriegsgräberstätte umgebettet.
Neuen Friedhofs Bergedorf, östlich der August-Bebel-Strasse auf halbem Weg zur Kapelle 2, sind 652 sowjetische Kriegsgefangene bestattet worden, die im Zeitraum von November 1941 bis Juni 1942 im Konzentrationslager Neuengamme umgekommen sind. Ihre Namen sowie ihre Geburts- und Todesdaten sind auf Kissengrabsteinen festgehalten. Die sowjetische Kriegsgräberstätte wird von Hecken eingefasst und von einem orthodoxen Kreuz überragt. Zwei Steinplatten (deutsch und russisch) am Eingang der Anlage geben Auskunft über das Schicksal der hier bestatteten russischen Kriegsgefangenen.

Bilder von Bergedorf, neuer Fdh.

Karte der Kriegsgräberstätten


Auf der Karte anzeigen

Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.