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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Beierstedt, Gemeindefriedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - ingesamt 7 Opfer der Gewaltherrschaft in einer gepflegten Reihengrabanlage im hinteren Teil links an der Friedhofsbegrenzung:

- 2 polnische Zwangsarbeiterinnnen und 1 polnischer Zwangsarbeiter, verstorben in Beierstedt 1943 & 1944 sowie
- 4 Säuglinge / Kleinkinder von polnischen Zwangsarbeiterinnen, ebenfalls verstorben in Beierstedt 1942 sowie im Verlauf des Jahres 1945.

Überdie näheren Umstände ihres Todes ist nichts weiterbekannt.

Fotos: Volker Fleig 2013

Bilder von Beierstedt, Gemeindefriedhof

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.