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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Bassum - Nordwohlde, OT Fesenfeld, Soldatengrab an der B 51

In diesem Gemeinschaftsgrab ca. 40 m links neben der Bundesstraße 51 in Fesenfeld in Fahrtrichtung Bremen ruhen insgesamt 23 deutsche Soldaten.
- 20 von ihnen kamen am 10. April 1945 durch einen Tieffliegerangriff ums Leben als ihr Lkw gertroffen wurde.
- 3 weitere, davon 1 Unbekannter, die in der Umgebung gefallen sind, wurden später zugebettet.
Die Kriegsgräberstätte ist gut gepflegt von der B 51 durch ein Hinweisschild ausgeschildert und über einen Feldweg auch mit Pkw gut zu erreichen.

Fotos: Volker Fleig 2012

Quellenhinweis & weiterführende Informationen
zu diesem Soldatengrab siehe

- Artikel Kreiszeitung v. 19.10.2010 "Persönliche Schicksale, die berühren"

Bilder von Bassum - Nordwohlde, OT Fesenfeld, Soldatengrab an der B 51

Wegbeschreibung

Lage:Etwa 10 km nördlich von Toul. Von Toul auf der D 904 bis Menil­la­Tour (11 km), hier rechter Hand zum Dorf Andilly, danach auf der D 10 etwa 3 km zum Friedhof. Dem Wegweiser folgen!Koordinaten: 48°45'18.26"N 5°54'28.51"E

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.