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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Barsinghausen - Groß Munzel, Friedhof

Auf diesem Friedhof ruhen - nach den uns vorliegenden Informationen - Tote des Zweiten Weltkrieges und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft:

- 1 deutscher Soldat
- 1 Kriegsgefangener des ehem. Jugoslawien

Quellenhinweise & weiterführende Informationen zur Rüstungsproduktion, Art und Umfang der Zwangsarbeit, zum Schicksal der Zwangsarbeiter, zum Kriegsende, sowie zum Lagersystem in und um Goslar siehe:

- www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/96110.html

- www.spurensuche-harzregion.de/?publikationen/11

- www.spurensuche-harzregion.de/?publikationen/46

- www.spurensuche-harzregion.de/?publikationen/47

- www.geschichtsvereingoslar.de/mediapool/133/1339375/data/ZWANGSARBEIT.pdf

- www.relikte.com/goslar/index.htm

- Hannelore Giesecke: "Stunde Null bis Pall Mall - Wie Goslar und Umgebung die Bestzungszeit von 1945 - 1948 erlebt", Goslar 2014

 

 

Bilder von Barsinghausen - Groß Munzel, Friedhof

Von diesem Friedhof ist noch kein Bildmaterial vorhanden.

Karte der Kriegsgräberstätten


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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.