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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Bad Salzschlirf,Gemeindefriedhof

Ein Teil des Gemeindefriedhofes wurde zur Ehrenstätte für 132 Kriegstote des 2. Weltkrieges. Soldaten aus Salzschlirfer Lazaretten, Heimkehrer aus der Hilfskuranstalt der LVA Hessen und Vertriebene und Versprengte des Krieges aus den IRO-Heimen (IRO: International Refugees Organization = Internationale Flüchtlings-Hilfsorganisation).

Die Stadt nahm bereits 1949 den Friedhof in ihre Obhut. Ein Jahr später begann der Volksbund mit der Planung. Infolge von Erdsenkungen auf den Grabflächen wurden weitere Arbeiten notwendig, die der Volksbund in den Jahren 1971/ 72 vornahm.

Die Einweihung fand am 19. November 1972 statt.

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.