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KriegsgräberstättenZur Kartenansicht wechseln

Bad Sachsa, Ev.- luth. Gemeindefriedhof

Auf diesem Friedhof ruhen in einer gepflegten Gräberstätte am Ende des Hauptweges und einem Vierergrab rechts am Hauptweg in Friedhofsmitte - nach den uns vorliegenden Informationen - insgesamt 25 Tote beider Weltkriege und der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft.
Im Einzelnen:
Gräberanlage am Ende des Hauptweges:
- 8 deutsche Soldaten des Ersten Weltkrieges, verstorben in Lazaretten und überführt;
- 8 deutsche Soldaten, 1 RAD-Arbeitsmann und 1 DRK-Schwester, in Bad Sachsaer und anderen Lazaretten verstorben bezw. in den Endkämpfen im Zeitraum 09. - 13. April 1945 gefallen, 1 von ihnen blieb unbekannt;
- 1 Frau aus Bad Sachsa, verstorben 1943 in Berlin und überführt
- 2 sowjetische Kriegsgefangene, umgebettet 2011 von Neuhof
- 2 sowjetische und 1 polnischer Zwangsarbeiter, umgebettet 2011 von Tettenborn

Vierergrab am Hauptweg:
- 4 Opfer des Nationalsozialismus, ermordet/gestorben 1932, 1942, 1943, 1944. Einer von ihnen ist in der Gräberliste verzeichnet.

Fotos: Volker Fleig 2014

Bilder von Bad Sachsa, Ev.- luth. Gemeindefriedhof

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Landesinformation für Deutschland

Kriegsgräberabkommen in Deutschland

Die Gestaltung, der Bau, die Pflege und Unterhaltung von Kriegsgräberstätten wurden im Inland durch die Bundesregierung im "Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft"(Gräbergesetz) sowie in der "Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz? (Gestaltungsrichtlinie Inland) festgeschrieben. Demnach wurde die Herrichtung, Pflege und Unterhaltung der Kriegsgräber im Inland den einzelnen Bundesländern übertragen. Die Länder delegieren die Aufgaben zur Pflege und Instandsetzung der Kriegsgräber in aller Regel an die nachgeordneten Verwaltungseinheiten (Friedhofsträger). Aufgrund der seitens der Bundesregierung vorgenommenen Aufgabenteilung ist der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. im Inland nur beratend tätig, setzt sich jedoch im Rahmen des Möglichen und in Zusammenarbeit mit den Friedhofsträgern für die Erhaltung und Pflege der Kriegsgräberstätten im Inland ein.